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Hunburg, nordwestlich auf einer Bergzunge über dem Wohratal gelegene, schildförmige fränkisch-karolingische Curtis des Amöneburg-Seelheimer Reichsgutbezirkes der Zeit um 740. Von der 1936 ergrabenen, etwa 100 x 220 m großen Anlage sind noch ein Spitzgraben mit Räumsohle, das ca. 11m große Kellerloch eines Hauses oder Turmes sowie teilweise der Wall zu erkennen. Die Curtes waren befestigte Königshöfe des Mittelalters, die zur Verwaltung des Krongutes und Verpflegung des Heeres dienten. Die nur durch einen Feldstreifen von der Ortsbebauung getrennte, im Wald gelegenen Anlage ist Kulturdenkmal aus geschichtlichen Gründen und Teil der geschützten Gesamtanlage Burgholz.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |