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Teil der Gesamtanlage:
Historische Altstadt
Giebelständiges Einhaus an der Ecke eines Stichweges zur Mauerstraße, ehemals Stallnutzung im Sockel, zwei Zugänge traufseitig erhalten; im hinteren Bereich war ursprünglich die Scheune untergebracht. Das Fachwerk in Rähmbauweise mit reichausgestatteten Mannfiguren und Streben in V-Stellung an der Traufseite, Eckstiele mit eingeschnitzten Säulen, unter dem Krüppelwalm kreisrundes Fenster. Das im inneren Stadtkern angesiedelte Einhaus ist während des 17. Jhs. entstanden.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |