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Traufständige, als Streckhof angelegte Hofanlage mit vorgelagertem Wirtschaftsraum, das Wohnhaus links mit ebenerdig unter dem Wohnteil angeordnetem Stall, der eingetiefte Eingang mit einer Haustür des späten 19. Jhs. Rechts neben dem massiv errichteten Stallteil die Scheune, die durch eine Zwerchhaus zusätzlich Betonung erfährt. Auf der Hoffläche hat sich das Basaltpflaster mit eingelassener Miste erhalten. Die komplette Trauffassade ist mit handgearbeiteten Holzschindeln verkleidet, der leichte Geschoßversprung deutet auf eine Entstehungszeit in der ersten Hälfte des 19. Jhs. hin.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |