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Teil der Gesamtanlage:
Historische Altstadt
Traufständiger Fachwerkbau, an dem die ursprüngliche Funktionsteilung noch gut ablesbar ist: links der Wohnteil mit unter der Stube liegendem Stall, der ebenerdig angeordnet ist, darüber ein weiteres Wohngeschoß, rechts die Scheune mit Heuboden. Aus der Bauzeit, dem Ende des 19. Jhs., hat sich das Gartentor sowie die Haustür erhalten. Die Trauffassade ist mit Holzschindeln behangen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |