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An der Einmündung zum Töpferweg als nördlicher Stadteingang an der B 454 fungierende Hofanlage. Das giebelständige Wohnhaus ein zweigeschossiger Backsteinbau mit Mansarddachabschluß, der Giebel in Fachwerk, Fenstereinfassungen und Sturzausbildung zweifarbig, laut Inschriftstein 1911 erbaut. Auf dem First handwerklich hergestellte Ziegel mit Tiermotiven. Mit dem Wohnhaus ist die großvolumige, ebenfalls durch Mansarddach abgeschlossene Scheune entstanden. Links an das Wohnhaus schließt sich Hausnummer 19 an, ein giebelseitig über eine Treppe erschlossenes, traufständiges Wohn- und Wirtschaftsgebäude, über dessen als Stallzone ausgebildetem Sockel sich ein für die Zeit des Jahrhundertwechsels typischer Fachwerkbau mit Andreaskreuzen erhebt, der zur Straße durch einen Balkon und ein Zwerchhaus eine starke Mittenbetonung aufweist. Auch hier ein tönerner Dachreiter in Form eines Hahns.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |