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Teil der Gesamtanlage:
Historische Altstadt
Giebelständiges Wohnhaus auf Bruchsteinsockel, das Fachwerk als einfach verriegelte Rähmkonstruktion mit nur leicht gebogenen Dreiviertelstreben, an der linken Traufseite eine niederlaßartige Erweiterung durch Abschleppung des Hauptdaches. Das als Fischerkate überlieferte Haus stammt noch aus dem 18. Jh.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |