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Teil der Gesamtanlage:
Historische Altstadt
Traufständiges, im engen Straßenraum etwas zurückweichendes Scheunengebäude, in seinem Gerüst gut erhaltener Fachwerkbau auf Werksteinsockel, das Dach mit handgestrichenen Biberschwänzen gedeckt, die konstruktiven Verstrebungen lassen eine Datierung für das letzte Drittel des 19. Jhs. zu.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |