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Teil der Gesamtanlage:
Historische Altstadt
Von der Straße etwa zurückliegendes Einhaus mit zwei die vorgelagerte Hoffläche flankierenden Wirtschaftsgebäuden, unter dem Behang aus historischen Holzschindeln ein Fachwerkbau mit Geschoßversatz, an dem reiche Schnitzereien in Form von Schuppen und Taubändern zu erkennen sind. Der wohl in Ständerfachwerk errichtete Unterbau läßt eine Entstehung noch im 17. Jh. vermuten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |