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Dicht an der Straße stehender Streckhof auf halbhohem Sockel, wohl zu einer Zeit in allen Gebäudeteilen erbaut während des letzten Drittels des 19. Jhs. Haustür mit traufseitig vorgelagerter Treppe und Scheunentor aus der Bauzeit erhalten. Dekorativ gestaltetes Fachwerk mit konvergierenden Streben. Wichtiger Bestandteil im Straßenbild der Marburger Straße, entlang der sich die Stadterweiterung am Ende des 19. Jhs. vollzogen hat.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |