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Traufseitig zur Straße stehendes Wohnhaus als Teil einer Hofanlage, die zu Beginn des 20. Jhs. im Bereich der Stadterweiterung entlang der Marburger Straße errichtet wurde. Gut erhaltener, verputzter, fünfachsiger Mauerwerksbau, die Symmetrie durch ein Zwerchhaus über dem Eingang betont. Rundbogenfenster, Gebäudeecken und Geschoßwechsel durch Sichtmauerwerk eingefaßt. Die Haustür mit vorgelagerter Treppe noch im Original vorhanden. Über den sichtbaren Balkenköpfen des Obergeschosses Ausbildung eines Kniestocks, der mit Holzschindeln behangen ist. Ebenfalls mit Schindelverkleidung die zeitgleich erbaute, rückwärtige Scheune.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |