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Bürgerliches Wohnhaus im Bereich der Stadterweiterung entlang der Marburger Straße; traufständiger, zweigeschossiger Baukörper in reich geschmücktem Sichtmauerwerk, das für die Einfassung der Rundbogenfenster und der Gebäudeecken zweifarbig angelegt ist. Erhalten auch der auf geschwungenen schmiedeeisernen Konsolen ruhende Balkon mit Geländer. Darüber im Dach ein Zwerchhaus, dessen Giebel durch eine runde Öffnung abgeschlossen wird. Das zwischen 1905 und 1910 errichtete Wohnhaus ist wegen seiner handwerklich aufwendigen Bauweise Kulturdenkmal aus baugeschichtlichen und künstlerischen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |