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Teil der Gesamtanlage:
Historische Altstadt
Traufständiges dreigeschossiges Wohn- und Geschäftshaus in symmetrischer fünfachsiger Fensterordnung, das konstruktiv angelegte Fachwerk mit konvergierenden Streben und dekorativen, durch Rauten verzierten Brüstungsfeldern; aus der Bauzeit hat sich der eingetiefte, zentraler Eingang mit originaler Kassettentür erhalten. Im rechten Bereich des Erdgeschosses massive Veränderungen durch Ladeneinbau. Der dem alten Rathaus benachbarte Bau ist um 1880 entstanden und aus städtebaulichen sowie baugeschichtlichen Gründen erhaltenswert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |