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Teil der Gesamtanlage:
Historische Altstadt
Giebelständiges, dreigeschossiges Wohnhaus als Eckbau an der Ringstraße und Einmündung Schmiedegasse, von besonderem Interesse die Auskragung des Obergeschosses an der linken Traufseite, die durch auf vorspringenden Sandsteinkonsolen ruhenden Kopfbändern ruht. Dies führt zu einer weiteren optischen Einengung des ohnedies bereits engen Straßenraum der Schmiedegasse. Die Erweiterung entstammt wohl dem späten 19. Jh., während das Wohnhaus selbst etwa 50 Jahre früher entstanden ist.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |