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Teil der Gesamtanlage:
Historische Altstadt
Zweigeschossiges, traufständiges Wohnhaus auf hohem Sockel, das in diesem Bereich der Marktstraße durch eine weit vorkragende Gaube mit darunter angebrachtem Balkon einen städtebaulichen Akzent setzt. Das Fachwerk in regelmäßiger Aufteilung nur durch konstruktive Langstreben gegliedert; wohl noch aus der Bauzeit im letzten Drittel des 19. Jhs. ist die Haustür mit Oberlicht erhalten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |