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Kruzifix unter Spitzgiebelbedachung, ursprüglicher Standort an der Marburger Straße, 1940 an den jetzigen Standort versetzt, das hölzerne Kreuz mit Titulus und eichenem Korpus, der laut Überlieferung aus dem 18. Jh. stammt. Ortsgeschichtliche Bedeutung als Beispiel für die in katholischen Gemeinden gepflegte Tradition, an den Ausfallswegen religiöse Bildwerke zu plazieren.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |