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Teil der Gesamtanlage:
Historische Altstadt
Unter Plattenverkleidung verborgenes Fachwerkgebäude vom Typ eines Einhauses; das über dem massiven, ebenerdigen Keller errichtete Rähmfachwerk wohl in nur konstruktiv verstrebtem Gefüge der zweiten Hälfte des 19. Jhs. Im Scheunenteil links der Heuboden ohne Fensteröffnungen zur Straße erhalten. Als Besonderheit die einläufige Treppe, wie sie in Neustadt noch in einigen Exemplaren erhalten ist: halbhohe, in profilierten Sandsteinblöcken ausgeführte Brüstung, überkragende Podestplatte, darauf massives Geländer, das hier durch geschweifte Eckpfeiler zusätzlich geschmückt und ausgesteift ist.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |