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Teil der Gesamtanlage:
Historische Altstadt
Schräg gegenüber dem Kirchturm stehendes Wohnhaus auf hohem Werksteinsockel, konstruktives Fachwerk der zweiten Hälfte des 19. Jhs., Erschließung giebelseitig, von großer städtebaulicher Bedeutung als Eckbau an einer Einmündung zur Ritterstraße im eng bebauten Kontext der Kirche.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |