Kantine und Versammlungsbau
Emil-Rössler-Straße 2
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Marburg-Biedenkopf, Landkreis
Neustadt
  • Emil-Rössler-Straße 2
Kantine und Versammlungsbau
Flur: 7
Flurstück: 45/23

Großvolumiger, in H-förmigem Grundriß angelegter Baukörper mit vorgelagerter Platzanlage. Erbaut 1939/40 als Kantine und Versammlungsbau für die Siedlung Am Steimbel, die der Unterkunft der in den WASAG-Sprengstoffwerken beschäftigten Mitarbeiter diente. Zwei gleichgroße, parallel angeordnete Gebäudeteile mit steilem Satteldach und nahezu gebäudebreiter Schleppgaube sind durch einen kleineren Zwischenbau verbunden. Dieser beherrbergte die Zentralküche, die die beiden Speisesäle andiente. Der vordere Saal ist mit seiner Bühne auch für Film- und Theatervorführungen vorgesehen gewesen. Die Ausstattung der Säle ist in dem sichtbar gelassenen, auf Holzstützen ruhenden Dachtragwerk, dem Hartholz-Dielenboden und der Wandvertäfelung nahezu unverändert erhalten. Am vorderen Bau befindet sich an der linken Giebelseite ein portalartiger, sandsteingefaßter Eingang, über dem sich die Konsolen für die Aufstellung der ehemaligen nationalsozialistischen Hoheitszeichen bewahrt haben. Im Inneren ist neben einer farbigen Ausgestaltung der Gefache durch florale Kratzputzmotive die Stirnwand mit dem Bühnenausschnitt durch eine allegorische Szene geschmückt, die in einer Art Kratzputztechnik auf die Wand aufgebracht wurde. Beidseitig eines zentralen Reichsadlers sind mittelalterlich anmutende Windallegorien, die zwei fliegende Kraniche beflügeln, dargestellt. Links zur Fensterseite hin ist eine stilisierte Kogge, ein Handelsschiff der Hanse im 15. Jh., abgebildet, zu der offenbar die darunter dargestellte Schiffskanone mit drei Kugeln Munition gehört. Vermutlich gibt es eine dazu symmetrische Abbildung auf der anderen Seite der Bühne, die jedoch durch den Einbau eines Fahrstuhles verdeckt ist. Dieser wurde in der Zeit eingebaut, in der die Strumpffabrik ERGEE die Gebäude zu Lagerzwecken nutzte und in den Saal zur Steigerung der Kapazität eine zweite Ebene eingezogen hatte. Die Firma, deren Mitarbeiter in der Siedlung Wohnung fanden, stellte ihre Produktion 1993 auch in dem benachbarten Industrieareal ein.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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