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Winkelförmig angelegte Mühlenanlage bestehend aus Scheune und Wohnhaus, wo im Sockelgeschoß das noch erhaltene Getriebe der Mühle untergebracht ist, darüber zwei Wohngeschosse. Fachwerkbau auf massivem Untergeschoß, konstruktives Gefüge mit konvergierenden Streben. Der querstehende Anbau ist knaufbesetzt und trägt einen Inschriftstein mit dem Text: „Erbaut von Peter Gnau und desen Ehefrau gebohrene Schmittdies 1877". Die Scheune, wohl ein Nachfolgebau des frühen 20. Jhs., ist inzwischen zum Wohnhaus umgebaut. Zum Hof gehört ein in Teilen erhaltener Ziehbrunnen mit rundem, oberirdisch etwa 1 m hohem Brunnenschacht.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |