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Teil der Gesamtanlage:
Historische Altstadt
Traufständiges Wohnhaus auf niedrigem Sockel, der Wohnteil über dem ebenerdig, noch im Fachwerkbereich angelegten untergebracht, die Fassade des Rähmbaus aus dem späten 18. Jh. vollständig mit Holzschindeln verkleidet, der Eingang auf Höhe Straße eingetieft im Stallbereich. Städtebaulich wichtiger Eckbau als Anfang einer bis Bogenstraße 7 reichenden geschlossenen Bebauung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |