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Teil der Gesamtanlage:
Historische Altstadt
Wohnstallhaus über unregelmäßigem Grundriß als traufständiger Rähmbau mit leichtem Geschoßversprung, im Sockelbereich der Stall untergebracht, in der Achse des ebenerdigen Eingangs ein Zwerchhaus mit Ziergespärre, unter der Holzschindelverkleidung ist an den Eckstielen die Verzierung mit Säulen zu erwarten. Nach Überlieferung 1785 erbaut, Teil der ehemals bis Bogenstraße 11 reichenden geschlossenen Straßenbebauung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |