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Teil der Gesamtanlage:
Historische Altstadt
Sehr schmales, giebelständiges Wohnhaus als Teil einer kleinen Winkelhofanlage, die im Bereich der östlichen Vorstadt hier wohl noch im 18. Jh. errichtet wurde. Der langgestreckte Bau eine einfache Rähmkonstruktion mit gebogenen, stockwerkhohen Streben, in großen Teilen mit Holzschindeln behangen. Auffallend zwei hofseitige Kellerhälse, die die für Neustadt seltene Ausbildung eines in der Erde liegenden Kellers anzeigen. Als Hofstätte eines Tagelöhners kommt der Hofanlage auch sozialgeschichtliche Bedeutung zu.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |