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Teil der Gesamtanlage:
Historische Altstadt
Traufständiges Wohnhaus im Bereich der kleinteiligen Bebauung der Vorstadt am Momberger Tor, unter den zwei Obergeschossen eine ebenerdige Stallzone, in die der Eingang eingeschnitten ist. Die originale zweiteilige Haustür mit Oberlicht noch aus der Bauzeit erhalten. Als Wohn- und Wirtschaftsstelle eines Tagelöhners aus der Zeit nach 1860 auch von sozialgeschichtlicher Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |