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Teil der Gesamtanlage:
Historische Altstadt
Dreigeschossiges Ackerbürgerhaus, in städtebaulich markanter Eckstellung, die ursprüngliche Wirtschaftsfunktion der Untergeschosse in Ständerbauweise noch erkennbar, an Rähm und Schwelle des Rähmfachwerkes reiche Taubandschnitzereien, teilweise Verkleidung mit Holzschindeln. Im Rahmen der Sanierung partiell massive Erneuerungen. Nicht zuletzt die direkt auf dem Sockel stehenden Eckständer lassen eine Bauzeit in der ersten Hälfte des 17. Jhs. vermuten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |