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Teil der Gesamtanlage:
Historische Altstadt
An der Ecke zur Lehmkaute mit vorgelagerter Hoffläche stehendes Einhaus, das trotz des vollständig massiv erneuerten Erdgeschosses unter Denkmalschutz steht. Begründung dafür sind die reichen Schnitzverzierungen am Geschoßwechsel zum Ober- und Dachgeschoß, die sich durch profilierte Balkenköpfe, geschuppte Füllhölzer und taubandgeschmückte Schwellen auszeichnen. Unter der Verkleidung aus Platten und Holzschindeln werden an den Eckstielen eingearbeitete Säulen zum Vorschein kommen. Das in der Blickachse der Marktstraße platzierte Gebäude läßt sich wohl noch der ersten Hälfte des 18. Jhs. zuordnen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |