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Teil der Gesamtanlage:
Historische Altstadt
Dreigeschossiges, ehemaliges Fachwerk-Ackerbürgerhaus des Ernhaustypus mit ehem. Tennenteil aus dem 17. Jh., mit hohem Ständerunterbau und aufgesetztem Rähmobergeschoß, dekorative Ausbildung der Mannverstrebungen an den Ecken, Profilierung des Geschoßversprungs, im Erdgeschoß z.T. massiv unterfangen, in städtebaulich markanter Stellung an der Ecke Marktstraße/Ritterstraße; in seiner ursprünglichen Disposition noch ablesbares, für Neustadt charakteristisches Beispiel seines Bautyps.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |