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Teil der Gesamtanlage:
Historische Altstadt
Als Wohn- und Wirtschaftsstätte eines Tagelöhners wohl noch im 18. Jh. Errichtete Fachwerkgebäude, das klein dimensionierte, giebelständige Wohnhaus dicht an der Straße plaziert, unter der vollständigen Verkleidung mit handgemachten Holzschindeln wohl einfaches Ständerfachwerk, vor Stall und Scheune kleine Hoffläche. Sozialgeschichtliche Bedeutung als Beleg für die Wohn- und Wirtschaftsverhältnisse der unteren sozialen Schichten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |