Ritterstraße 8
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Marburg-Biedenkopf, Landkreis
Neustadt
  • Ritterstraße 8
Ehem. Burgmannensitz
Flur: 22
Flurstück: 424/61

Teil der Gesamtanlage:
Historische Altstadt

Ehemaliger Burgmannensitz des Dörnbergschen Amtsmannes Reinhard Schenck zu Neustadt. Der großvolumige dreigeschossige Fachwerkbau mit hoher Giebelfront wurde in späterer Zeit auf den Grundmauern des Burgsitzes aufgebaut. Stark profilierte Geschoßüberstände, im Giebeldreieck eine repräsentative Mannfigur aus gebogenen Streben und Viertelkreisen; an der Ecke eine steinerne Erkerkonsole in reicher Frührenaissance mit Kopf- und Wappenschmuck sowie Bandverzierungen; der zugehörige Erker wurde vermutlich 1812 im Verlauf von Umbaumaßnahmen abgebrochen. Im massiv erneuerten Erdgeschoß ein Inschriftstein: "Haec domus auxiliante Deo fulta … est generosi consilio ductuque bono sumptuque Reinhardi Schenckenii … instituit primumquam condere mille annis quingentisque actis quadraginta quinque" (Dies Haus, durch Gottes Hilfe gestützt, ist (gebaut) mit Rat, guter Anleitung und auf Kosten des edelgesinnten Reinhard Schenck, der den Grundstein legen ließ, bald nachdem 1545 Jahre vergangen waren). 1606 wurde das Gebäude von der Familie von Schwertzel aus Willingshausen erworben, 1891 an die katholischen Schwestern der Vinzentinerinnen aus dem Mutterhaus Fulda verkauft und in der Folgezeit als Schwesternhaus genutzt.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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