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Teil der Gesamtanlage:
Historische Altstadt
Bildstock auf dem Grundstück des katholischen Pfarrhauses, Quadratisches Postament mit starker, profilierter Basis und geschweifter Platte, kurze, kräftige Säule, darauf Konsole mit Vesperbild als Vollplastik. Auf der Vorderseite des Postamentes Inschrift: "O Moesta DeL GenItrIX fILIIs tUIs esto Vera ConsoLatrIX _ HanC effIgIeM Christi fecit Cellarius in Neisatdei 14. Julii? (O trauernde Gottesgebärerin Sei deinen Kindern eine wahre Trösterin - Dieses Bild machte der Keller(-meister) in Neustadt)". Aus der schwer lesbaren Inschrift läßt sich das Jahr 1738 als Chronogramm errechnen. Der Bildstock wurde etwa 1973 wegen Straßenbauarbeiten hierher versetzt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |