Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Teil der Gesamtanlage:
Historische Altstadt
An der Biegung der Turmstraße gegenüber dem Rathaus plaziertes zweigeschossiges Fachwerkhaus der Zeit zwischen 1680 und 1720; der Länge nach in zweigeteilter Rähmbau mit bis in den ebenerdigen Keller reichendem Fachwerk, das hohe Untergeschoß durch kräftige Eckstiele mit Wasserabweisern gestützt, im hinteren Bereich der Scheunenteil des als Einhaus zu typisierenden Gebäudes erkennbar; an dem noch sichtbaren Eckstiel des Obergeschosses eingearbeitete Säule. Haus Nr. 8 ist durch einen Vorbau des 20. Jhs. gestört.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
![]() |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
![]() |
Jüdischer Friedhof |
![]() ![]() |
Kleindenkmal, Bildstock |
![]() |
Grenzstein |
![]() |
Keller bzw. unterirdisches Objekt |
![]() |
Baum |