In der Hohle nach Nordwesten
Hochlandstraße nach Westen mit Einmündung Veilchengasset.
Gesamtanlage von Südosten
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Marburg-Biedenkopf, Landkreis
Neustadt
Mengsberg
  • Gesamtanlage

Um einen alten Siedlungskern mit der Kirche als nicht ganz geometrischer Mittelpunkt hat sich entlang der Straßen Am Eichberg, In der Gasse und Schwertzellgasse ein kreisförmiger Dorfgrundriß herausgebildet. Aus diesem Ortskern heraus führen die Straßen In der Hohle (Richtung Momberg), Treysaer Straße (Richtung Florshain), Hochlandstraße (Richtung Lischeid), an denen sich noch Wohn- und Wirtschaftsgebäude aus dem 18. Jh. erhalten haben. Überragt wird die Ansicht des Dorfes von der insbesondere durch ihren Turm hochaufragenden Kirche, die damit für das Ortsbild entscheidende Bedeutung erlangt. An der Peripherie des durch die lebhafte Topographie wenig ganzheitlich wirkenden Dorfbildes sind als Gemeinschaftseinrichtungen der Festplatz mit seinem alten Baumbestand und eines der drei ehemaligen Backhäuser in Verbindung mit dem Spritzenhaus plaziert. Zum Dorf gehören im engeren und weiteren Umkreis vier Mühlen, die sich entlang der zahlreichen Bachläufe angesiedelt haben. Der Brand im Jahre 1875 hat einen Großteil des historischen Gebäudebestandes aus dem 18. Jh. und möglicherweise auch dem 17. Jh. zerstört, so daß im Ortskern viele Höfe in recht einheitlichem Fachwerk des ausgehenden 19. Jhs. erbaut sind. An einem Großteil des Gebäude sind noch Verkleidungen aus handgemachten Holzschindeln anzutreffen, etwa an der Giebelseite der Scheune An der Kirche Nr. 2, Hochlandstraße 6 und Schwertzellgasse 7. Als besondere Zierform des Fachwerks hat sich in Mengsberg die Bearbeitung der Eckstiele herausgebildet: An einem Großteil der Wohnhäuser jeglicher Entstehungszeit sind Säulen eingearbeitet, deren Basis und Kapitell nahezu einheitlich in Schneckenform stilisiert ist, z.B. Hochlandstraße Nr. 8 und Nr. 11. Das Wohnhaus Hochlandstr. 17, Teil einer großen Hofanlage, ist als einziges Gebäude durch ein Mansarddach abgeschlossen und bildet im Bereich der westlichen Hochlandstraße einen wichtigen Akzent im Ortsbild.


Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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