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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage
Dem Grundriß des Straßenverlaufs angepasste Hofanlage, bestehend aus mehreren Gebäudeteilen verschiedener Bauphasen. Als ältester Teil ein Wohnhaus in Ständerbauweise des 17. Jhs., dessen Fachwerk aber wohl zweitverwendet ist. Ein zweites Wohnhaus aus dem späten 19. Jh. mit in die Eckstiele eingearbeiteten Säulen und Verkleidung mit handgefertigten Holzschindeln an der linken Giebelseite. Städtebauliche Bedeutung wegen des Beitrages zum Ortsbild in diesem Straßenbereich, sozialgeschichtliche Bedeutung als Beleg für die Wohnform der unteren ländlichen Bevölkerungsschicht.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |