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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage
Traufständiges Tagelöhnerwohnhaus des 19. Jhs., Giebel an Giebel mit Haus Nr.10 erbaut. Einläufige Treppe mit profilierter Podestplatte aus der Bauzeit. Städtebauliche und sozialgeschichtliche Bedeutung als Teil der dem gebogenen Straßenverlauf folgenden Bebauung, die auf minimaler Parzelle von Einwohnern der unteren Bevölkerungsschicht errichtet wurde.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |