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Noch weitgehend unverändert erhaltene Hofanlage aus giebelständigem, eingeschossigem Wohnhaus und anschließendem Wirtschaftsteil aus den Dreißiger Jahren des 20. Jhs. Die ganz im Sinne des Heimatstils des Dritten Reiches errichteten Fachwerkgebäude nehmen für Mengsberg typische Stilelemente wieder auf, z.B. die in die Eckstile eingearbeiteten Säulen mit Darstellung von Basis und Kapitell in Schneckenform. Der 1937 entstandene Hof ist als Forsthaus noch heute in dieser Funktion Sitz einer Försterstelle.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |