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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage
Der noch heute als Turn-, Tanz- und Zimmerplatz ausgewiesene Festplatz nördlich des Ortskerns nimmt durch den alten, über die Dorfsilhouette hinausragenden Baumbestand eine wichtige Funktion ein. Die Gebäude links und rechts des Platzes sind als Randbebauung städtebaulich prägender Teil dieser Einrichtung des Gemeinwesens. Der bergauf spitz zulaufenden Platz mit seinen mehrhundertjährigen Bäumen wird am unteren Ende durch den Feuerlöschteich abgegrenzt, der wohl nach dem Brand von 1875 angelegt wurde.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |