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Traufständiger Streckhof aus dem letzten Viertel des 19. Jhs. mit nahezu vollständig erhaltenen Einzelteilen wie Sprossenfenstern, kassettierter, zweiflügeliger Haustür, Außentreppe etc. An das auf erhöhtem Sockel stehende Wohnhaus schließen links der Stall, die Scheune und als Abschluß der Abort an. Der Bau steht markant im Straßenraum.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |