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Südlich der Ortslage jenseits des Bachlaufs an einer Straßenbiegung angesiedelter Dreiseithof. Das Wohnhaus mittig über einem hohen Sockel erschlossen, die eingetiefte Haustür aus der Bauzeit bis heute erhalten. Das Fachwerk in typischer Anordnung des ausgehenden 19. Jhs. am linken Giebel mit Holzschindeln verkleidet. Links unter einer großen alten Linde ein Holzschuppen in luftiger Konstruktion. Der Hof steht aus baugeschichtlichen Gründen und wegen seiner besonderen Stellung zur Straße unter Schutz.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |