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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage
Giebelständiges, eingeschossiges Wohn- und Wirtschaftsgebäude, ehemals Teil einer ursprünglich aus dem 18. Jh. stammenden herrschaftlichen Hofanlage, deren sandsteinerne Hoftorpfosten noch überliefert sind. Der sehr gut erhaltene, 1937 - im Sinne des im Dritten Reich verbreiteten Heimatstils - errichtete Bau zeigt konzentriert die im 18. Jh. gebräuchlichen Fachwerkelemente in der Fassadengestaltung. Als Beleg für das Wiederaufkommen des Fachwerkbaus in den Dreißiger Jahren dieses Jahrhunderts Kulturdenkmal aus baugeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |