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Im westlichen Talgrund gelegene "Hainmühle" als Vierseithof mit zwei Scheunen, deren Entstehung durch Inschriftsteine auf 1746 und 1775 datiert ist, hier durch Mannfiguren hervorgehobenes Fachwerk. Das Wohnhaus weitgehend erneuert, ursprünglich ein Mühlengebäude; Teile des sandsteinernen Untergeschosses mit der Wellenaufnahme erhalten, das oberschlächtige, eiserne Mühlrad mit einem Durchmesser von über 4,0 m aus dem frühen 19. Jh. Ist noch vorhanden und funktionsfähig, ebenso das in Stein gefaßte Gerinne und Teile des Tosbeckens. Die Hofanlage bildet den kopfseitigen Abschluß des Tonweges.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und technischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |