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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage
Gut erhaltenes Fachwerkwohnhaus des ausgehenden 19. Jhs. mit besonderer städtebaulicher Bedeutung als Kopfbau einer Straßengabelung in der ansteigenden Topographie der Hochlandstraße. Über hohem Werksteinsockel typische Anordnung der konstruktiven Hölzer mit konvergierenden Verstrebungen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |