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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage
Wohnhaus als Teil der im Sichtbereich der Kirche angesiedelten Bebauung, komplett mit handgemachten Holzschindeln behangener Fachwerkbau auf hohem, teilweise in Werkstein errichtetem Sockel, der als Stall genutzt wurde, darüber ist eine Rähmkonstruktion mit konvergierenden Streben zu erwarten. Das Dach mit verzierten Kopfbändern zur Abstützung der Pfetten, als Deckung diagonal verlegte Betonplatten. Der durch große Fenstereinbauten gestörte Bau ist in das letzte Drittel des 19. Jhs. zu datieren.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |