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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage
Die Parallelhofanlage bildet eine dreieckförmige Bebauung zwischen Arenecke und Zu den Steingärten. Als Scheune ein Rähmbau in starkem Eichenholzfachwerk mit profiliertem Geschoßversprung und Inschrift über dem Tor: „Heinrich Sack und Maria Katharina seine Ehfrau haben diesen Bau in Gottes Namen erbaut durch den Zimermeister Herrmann H. Schneider … 1818". Wohnhaus im Erdgeschoß komplett erneuert, unter der Plattenverkleidung ist Fachwerk aus dem frühen 19. Jhs. wie an der Scheune zu erwarten. Als städtebaulich wichtiger Teil ein auf beiden Giebelseiten dem Straßenverlauf angepaßtes Wirtschaftsgebäude auf Feldsteinsockel.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |