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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage
Im engbebauten Bereich der Bogenweg in einem Hinterhof angesiedeltes Einhaus, dessen größter Teil von der Scheune eingenommen wird. Der Wohnteil befindet sich über dem Stall in zwei Geschossen links neben dem Scheunentor. Die Fassade ist mit handgemachten Holzschindeln verkleidet, darunter kann ein Fachwerk der zweiten Hälfte des 19. Jhs. vermutet werden. Auf der Hoffläche hat sich das Natursteinpflaster erhalten. Als Beispiel für die Unterbringung unterschiedlicher Funktionen unter einem Dach gerade in Vierteln der unteren sozialen Schichten ist das Einhaus von bau- und sozialgeschichtlicher Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |