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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage
An der Ecke der Straßenbiegung angesiedeltes Einhaus mit Scheunenteil links und einem unter dem Wohnbereich rechts angeordneten Stall. Seitlich der Scheune späterer Stallanbau bereits in Ziegelmauerwerk. Der Rähmbau des frühen 19. Jhs. mit traufseitigem Geschoßversatz ist bis auf Ausnahmen vollständig mit Holzschindeln verkleidet, darunter ist ein Fachwerk mit Dreiviertelstreben zu erwarten, von dem die Taubandverzierung am Geschoßwechsel und der Säulenschmuck der Eckstiele sichtbar ist. Die Haustür der Bauzeit ist original erhalten. Der Bau steht aus städtebaulichen Gründen und wegen der Schnitzereien unter Schutz.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |