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Städtebaulich markant an der Einmündung der Burgasse in die Wieraer Straße angesiedelte Hofanlage, von besonderer Präsenz das traufständige Wohnhaus in guter handwerlicher Ausstattung; ursprünglich fünfachsig gegliederter Fachwerkbau mit starker Mittenbetonung durch das in der Symmetrieachse über dem Eingang platzierte Zwerchhaus. Die Ausfachung durch Backstein zweifarbig mit Schmuckelementen, das dekorative Holzgefüge geprägt durch Andreaskreuze und konvergierende Streben mit Kopf- und Fußband. Die ebenfalls traufständige, etwas zurückliegende Stallscheune zeitgleich mit dem Wohnhaus zu Beginn des 20. Jhs. erbaut.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |