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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage
Gegenüber der Einmündung des Bogenweges angesiedeltes giebelständiges Wohnhaus als Teil einer Hofanlage mit Scheune. Fachwerkbau vom Typus des Unterstallhauses mit unter dem Wohnteil ebenerdig zugänglichem Stall, in den das Fachwerk herunterreicht. Das nur konstruktiv verstrebte Gefüge teilweise durch Holzschindeln behangen, aus der Bauzeit im letzten Drittel des 19. Jhs. die gut gearbeitete originale Haustür überliefert; noch erhalten das Sandsteinpflaster der Hoffläche. Baugeschichtliche Bedeutung als Fortführung des Unterstallhauses aus dem 17. und 18. Jh. mit zwei Ständerbau-Untergeschossen und aufgesetztem Rähmgeschoß.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |