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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage
Traufständiges Wohnhaus auf hohem, ehemals stallgenutztem Sockelgeschoß, das über eine repräsentative zweiläufige Freitreppe erschlossen wird. Die Fassade ist durch handgemachte Holzschindeln verkleidet, darunter wird ein klar fünfachsig gegliedertes konstruktives Fachwerk des späten 19. Jhs. zum Vorschein kommen. Der Bau ist in seiner Stellung als letztes Haus der Hauptstraße im Ortsbild auch von städtebaulicher Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |