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Zu Beginn des 20. Jhs. erbaute Scheune als Teil einer Dreiseithofanlage, in diesem Bereich der Mengsberger Straße bestimmend durch die Ausbildung des Mansarddaches, Teile der Fassade durch handgeschnittene Holzschindeln verkleidet. Die Bauzeit ist für den Beginn des 20. Jhs. anzusetzen, ähnlich der Mansarddachscheune in Querstraße 5. Baugeschichtliche Bedeutung wegen der ins 20. Jh. Übernommenen Tradition einer eher an herrschafftlichen Gebäuden gebräuchlichen Dachform des 17. und 18. Jhs.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |