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An der Ecke Neue Straße und Querstraße in der Bebauungslinie zurückstehende Scheune als Einzelbaukörper, Rähmbau mit konstruktivem Fachwerkgefüge, Teile der Fassade mit handgearbeiteten Holzschindeln behangen, auf dem Dach Betonplatten in rautenförmiger Verlegung; der Bau aus dem letzten Drittel des 19. Jhs. steht aus baugeschichtlichen und städtebaulichen Gründen unter Schutz.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |