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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage
Im letzten Drittel des 19. Jhs. entstandene Parallelhofanlage, die an der Kreuzung von vier Straßen wesentlich zum Ortsbild in diesem Bereich beiträgt. Das traufständige Wohnhaus dicht an der Straße ein Rähmbau auf hohem massivem Sockel, in dem sich die Stalltüren erhalten haben, unter der Holzschindelverkleidung ist ein konstruktiv verstrebtes Fachwerk zu erwarten, wie es an der Scheune sichtbar ist. Der in den Sockel eingetiefte Zugang schließt an die Tradition des Unterstall- bzw. Ernhauses an. Der Bau ist im Dach mit rautenförmig verlegten Betonplatten gedeckt und bildet durch das über dem Eingang angeordnete Zwerchhaus ein Symmetrieachse aus.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |